1. Anmeldung

Mit dem Abschluss der Anmeldung wird den hier aufgeführten Teilnahmebedingungen zugestimmt. Sobald die vollständige Anmeldung beim TSV München von 1860 e.V. („TSV 1860 München“) eingegangen ist, erhalten Sie ein Bestätigungsschreiben mit der Aufforderung, die Teilnahmegebühr zu überweisen sowie vor der jeweiligen Veranstaltung den genauen Ablaufplan. Die Anmeldung ist nur wirksam, soweit sie durch den Erziehungsberechtigten oder einen sonstigen zur rechtsgeschäftlichen Vertretung des/der Teilnehmers/Teilnehmerin bevollmächtigten Vertreter („Erziehungsberechtigter“) erfolgt. Die Anmeldung ist verbindlich.

2. Leistungen des TSV 1860

Die geschuldeten Leistungen des TSV 1860 München richten sich nach dem jeweils gebuchten Leistungspaket der Löwen-Fußballschule („Veranstaltung“). Die einzelnen Leistungspakete sind auf der Webseite http://www.loewenfussballschule.de/ abrufbar.

3. Erklärung des Erziehungsberechtigten

Mit der Anmeldung erklärt der Erziehungsberechtigte, dass der/die Teilnehmer/-in gesund und sportlich belastbar ist sowie an keiner ansteckenden Krankheit leidet. Er erklärt weiterhin, dass der/die Teilnehmer/-in zum Zeitpunkt des Lehrgangs über aktuellen Impfschutz gegen Tetanus verfügt. Die Pflicht des/der Teilnehmers/-in zur Einnahme bestimmter Medikamente sowie relevante Allergien teilt der Erziehungsberechtigte dem TSV 1860 München mit. Sollte im Zeitraum zwischen Anmeldung und Veranstaltung diesbezüglich eine Änderung eintreten, verpflichtet sich der Erziehungsberechtigte, den TSV 1860 München umgehend in Kenntnis zu setzen.
Ebenso erklärt der Erziehungsberechtigte, dass der/die Teilnehmer/-in den Anweisungen der Camp-Leitung und der Trainer Folge leisten wird. Bei wiederholten oder groben Verstößen kann der/die Teilnehmer/-in von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden. In diesem Fall ist der Erziehungsberechtigte nach einer entsprechenden Benachrichtigung durch den jeweiligen Betreuer verpflichtet, den/die Teilnehmer/-in unverzüglich von der Fußballschule abzuholen. Ein Anspruch auf Rückzahlung der Teilnahmegebühr entsteht in diesem Fall nicht.

4. Versicherung / Verletzungen

Der TSV 1860 München versichert die Teilnehmer nicht gegen die mit der Veranstaltung verbundenen Risiken. Eventuelle Verletzungen oder Erkrankungen sowie der Weg zum/vom Trainingsort, sind durch die Versicherung des Erziehungsberechtigten abzusichern. Der Erziehungsberechtigte versichert, dass der/die Teilnehmer/-in kranken- und haftpflichtversichert ist. Bei leichten Verletzungen des/der Teilnehmers/-in, die während des Camps entstehen, darf der/die Teilnehmer/-in von den Betreuern der Veranstaltung versorgt werden, z.B. kleine Schürfwunden, Desinfektion/Wundsalbe oder Insektenstiche/Brandsalbe. Soweit dies erforderlich ist, wird ärztliche Hilfe in Anspruch genommen. Wenn der TSV 1860 München für entstehende Kosten in Vorleistung tritt, werden diese von dem Erziehungsberechtigten umgehend erstattet.

5. Rücktritt

Bei Abmeldung bis vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn werden 25,- Euro als Bearbeitungsgebühr einbehalten. Bei Rücktritt bis drei Wochen vor Beginn werden 30% der Teilnahmegebühr fällig. Wird innerhalb der letzten drei Wochen storniert, sind 50% der Teilnahmegebühr zu entrichten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim TSV 1860 München. Sollte der/die wirksam angemeldete Teilnehmer/-in zu einer Veranstaltung nicht erscheinen oder die Veranstaltung vorzeitig abbrechen, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr, es sei denn, der Rücktritt erfolgt  krankheits- oder verletzungsbedingt (nur bei Vorlage eines ärztlichen Attests). Bei krankheits- oder verletzungsbedingtem Rücktritt kann wahlweise die Teilnahmegebühr unter Einbehalt einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25,- Euro rückerstattet oder die komplette Teilnahmegebühr für ein anderes Angebot der Löwen-Fußballschule verwendet werden.
Der Rücktritt hat schriftlich per E-Mail, Telefax oder auf dem Postweg an die folgenden Kontaktdaten zu erfolgen:

TSV München von 1860 e.V.    
Löwen-Fußballschule
Grünwalder Straße 114
81547 München
Telefax: 089 / 642785-319
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

6. Recht am eigenen Bild / Datenschutz

Der Erziehungsberechtigte und der/die Teilnehmer/-in willigen ein, dass persönliche Daten (insbesondere Name, E-Mail-Adresse und Telefonnummer) gespeichert und an Verantwortliche des TSV 1860 München weitergegeben werden dürfen. Die Daten dürfen auch in Datenbanken für potenzielle Sichtungen aufgenommen und genutzt werden. Vom TSV 1860 München erstellte Bild- und/oder Videoaufnahmen von dem/der Teilnehmer/-in sind Eigentum des TSV 1860 München und dürfen für Werbezwecke oder andere PR-Maßnahmen in allen Medien ohne vollständige Namenszuordnung honorarfrei verwendet und veröffentlicht werden. Insbesondere fällt hierunter das Einstellen der Aufnahmen auf den Social-Media- und Internetpräsenzen des Vereins und der Löwen-Fußballschule, auf Flyern, Bannern, in Zeitungen und Fußballportalen wie z.B. www.fussball-vorort.de. § 23 Abs. 2 KunstUrhG sowie die gesonderten Regelungen zum Datenschutz bleiben unberührt.

7. Höhere Gewalt

Der TSV 1860 München ist berechtigt, einzelne oder mehre Veranstaltungen der Fußballschule oder Teile davon bei Vorliegen objektiver Notwendigkeiten, z.B. bei anhaltenden Regenfällen, Unwettern, ansteckenden Krankheiten mehrerer Teilnehmer und/oder Unbespielbarkeit des Trainingsgeländes, abzusagen und/oder abzubrechen. Ein Anspruch auf Minderung und/oder Erstattung der Teilnahmegebühr besteht in diesen Fällen nicht. Für den Fall, dass der TSV 1860 München die geschuldete Leistung aufgrund höherer Gewalt (insbesondere Naturkatastrophen) nicht erbringen kann, ist der TSV 1860 München für die Dauer der Hinderung von der Leistungspflicht indes gänzlich befreit. Ist dem TSV 1860 München die Erbringung seiner Leistungen länger als einen Monat aufgrund höherer Gewalt unmöglich, ist der Teilnehmer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

8. Haftung

Der TSV 1860 München, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haften auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder - dann begrenzt auf den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden - bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Die vorstehende Haftungsbegrenzung findet keine Anwendung auf Ansprüche auf Ersatz von Schäden aufgrund der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aufgrund sonstiger zwingender gesetzlicher Haftungsmaßstäbe. Eine Haftung für Schäden bei Unternehmungen des/der Teilnehmers/-in, die ohne vorherige Zustimmung des jeweiligen Betreuers der Veranstaltung erfolgen, wird vom TSV 1860 München nicht übernommen. Die vorstehende Haftungsbegrenzung gilt ausdrücklich auch für verloren gegangene und/oder beschädigte Wertgegenstände und Ausrüstungsgegenstände. Falls der/die Teilnehmer/in im Rahmen der Teilnahme an einer Veranstaltung der Fußballschule einen Schaden verursacht, ist der Erziehungsberechtigte verpflichtet, dies umgehend seiner privaten Haftpflichtversicherung zu melden.
Eine Betreuung des/der Teilnehmers/-in erfolgt nur während der Veranstaltung selbst. Die An- und Abreise liegen in der Verantwortung des jeweiligen Erziehungsberechtigten. Eine Haftung wird insoweit vom TSV 1860 München nicht übernommen.

9. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Regelungen hiervon unberührt.

 

Stand: April 2016